Vertragsbedingungen

1. Art, Umfang und Preis 
Zwischen dem Vertragspartner und uns werden Art, Umfang und Preis schriftlich vereinbart. Nach Rücksprache mit dem Vertragspartner kann die Leistung aus Sicherheitsgründen gegebenenfalls geändert werden (z. B. Schlechtwetter).

2. Information, Einverständniserklärungen
Der Vertragspartner informiert seine TeilnehmerInnen über den Verlauf der Veranstaltung. Der Vertragspartner versichert, dass gegebenenfalls sämtliche Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten bezüglich der Veranstaltung vorliegen.

3. Gesundheitliche Einschränkungen
Es ist unbedingt erforderlich, eventuelle gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Verhaltensaufälligkeiten der TeilnehmerInnen beim Veranstalter schriftlich anzugeben.

4. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Anweisungen des Veranstalters sind unbedingt zu befolgen. Der/die TeilnehmerIn haftet für die von ihm/ihr verursachten Schäden selbst. Der Vertragspartner versichert, daß seine Personensorgeberechtigten sowohl unfallversichert wie auch haftpflichtversichert sind. Wir haften nur im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die auf ein Veranstalterverschulden zurückzuführen sind. Der Veranstalter haftet für die Utensilien der TeilnehmerInnen ebenso wenig wie für Diebstahl und Vandalismus. Der Teilnehmer nimmt zu Kenntnis, dass auch bei ordnungsgemäßer Durchführung der Veranstaltung Kleidungsstücke, Schuhe und Schmuck beschädigt oder gar kaputt gehen können. Hier übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung!

5. Verantwortung
Nimmt ein Betreuer einer Organisation an einer Veranstaltung teil, hat er auch während der Veranstaltung weiterhin die Aufsichtspflicht gegenüber seiner Gruppe.

6. Ausrüstung
Die leihweise überlassene Ausrüstung muß sorgsam behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust der Ausrüstung haftet der Vertragspartner in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

7. Anmeldung und Rücktritt
Berücksichtigt werden Anmeldungen entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs. Die schriftliche Buchungsbestätigung gilt als rechtsverbindlich. Bei ersatzlosem Rücktritt bis 3 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn wird eine Rücktrittsgebühr von 20% des vereinbarten Teilnehmerbetrags fällig. Bei späterem Rücktritt werden 50% und bei Rücktritt am Veranstaltungstag oder bei Nicht-Erscheinen 100% erhoben.
Der Vertragspartner hat die Möglichkeit den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Mietkosten, Leihgebühren etc., die von anderen Zulieferern aufgrund einer Veranstaltung getätigt werden, müssen immer auch bei Absagen des Kunden in vollem Umfang beglichen werden.